Verschiebung der ELO-Pflicht

Verschiebung des Pflichttermins für das ELO-Verfahren

Die französischen Zollbehörden haben die ursprünglich für den 1. September 2025 vorgesehene Einführungspflicht des Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) offiziell verschoben.

Ein neuer Termin für die verbindliche Anwendung des Systems soll im Verlauf des Septembers 2025 bekanntgegeben werden. Die endgültige verpflichtende Einführung wird für den Herbst 2025 erwartet.

Hintergrund
Ziel der Verschiebung ist es, allen beteiligten Akteuren – insbesondere Transportunternehmen, Speditionen und Zolldienstleistern – zusätzliche Zeit für die technische Implementierung und Prozessanpassung einzuräumen.

Einführung des Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) für Transporte zwischen Großbritannien und Frankreich

Im Zuge der weiteren Digitalisierung von Zollprozessen wird für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Großbritannien und Frankreich das Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) eingeführt.

Seit dem 28. April 2025 ist das System in einer Übergangsphase freiwillig nutzbar. Die ursprünglich für den 1. September 2025 geplante verpflichtende Anwendung wurde von den französischen Behörden auf Herbst 2025 verschoben. Ein konkretes Datum steht noch aus.

Zweck und Funktionsweise

Das ELO dient – analog zum britischen GMR (Goods Movement Reference) – der gebündelten Übermittlung sämtlicher zollrelevanter Daten in digitaler Form. Im Rahmen des ELO werden u. a. folgende Informationen zentral zusammengeführt:

  • Sicherheitsanmeldung (ENS)
  • Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen
  • Transitdokumente

Diese werden in einem einheitlichen Barcode gespeichert, der dem Fahrer bei der Abfertigung im Hafen zur Verfügung steht.

Zuständigkeit

Die Verantwortung für die Erstellung und Verwaltung eines ELO liegt beim Transportunternehmen. Hierfür ist die Benennung eines ELO-Erstellers erforderlich, welcher über ein Konto auf der französischen Zollplattform Prodouane die relevanten Daten einpflegt.

FAQ zum ELO

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ELO-Verfahren

Was ist das ELO?

Das Enveloppe Logistique Obligatoire ist ein digitales Verfahren der französischen Zollbehörden zur Bündelung und Vorabübermittlung von Zollinformationen für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Frankreich.

Wann wird das ELO verpflichtend?

Die ursprünglich zum 1. September 2025 vorgesehene Einführungspflicht wurde auf Herbst 2025 verschoben. Ein neues Datum wird von den Behörden noch bekanntgegeben.

Welche Daten umfasst das ELO?

Das ELO konsolidiert sämtliche zur Grenzabfertigung erforderlichen Informationen, darunter:

  • · Sicherheitsanmeldung (ENS)
  • · Transit-, Einfuhr- und Ausfuhrreferenzen

Wer erstellt das ELO?

Ein vom Transportunternehmen benannter ELO-Ersteller ist für die Dateneingabe und Verwaltung zuständig. Die Erstellung erfolgt über die französische Onlineplattform Prodouane.

Was muss der Fahrer vorlegen?

  • Den GMR-Code (für die britische Seite)
  • Den ELO-Barcode (für die französische Seite)

Wie erfolgt die Abfertigung im Hafen?

Im Rahmen einer automatisierten Risikoanalyse wird das Fahrzeug nach der Überfahrt entweder auf die grüne Spur (sofortige Weiterfahrt) oder die orangefarbene Spur (Zollkontrolle erforderlich) geleitet.